Verwaltungskosten
Allgemeine Definition
Kosten für Fremd- und Eigenleistungen zur kaufmännischen Verwaltung des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit.
Beispiele
- Verwaltungshonorar
- Erstvermietungshonorar
- Vermietungskosten inkl. Mietvertragsadministration und Ab- und Übergabe von Objekten
- Kreditoren- und Debitorenmanagement
- Objekt- / Liegenschaftsbuchhaltung
- Objektdokumentation
- Heiz- und Betriebskostenabrechnung
Kostenträger
Eigentümerkosten (nicht umlegbare Kosten)
- Alle Leistungen / Kosten, die im Zusammenhang mit der kaufmännischen Verwaltung des Areals / Liegenschaft / Objekts sowie allfälligen Leerständen anfallen
Nebenkosten (umlegbare Kosten)
- Verwaltungskosten werden in der Regel nicht umgelegt. Ausnahme bildet eine Pauschale für die Erstellung einer Heiz- und Betriebskosten Abrechnung (Nebenkosten Abrechnung). Diese Beträgt in der Regel zwischen 2-3% der gesamten Nebenkosten.
- Alle Leistungen / Kosten, die im Zusammenhang mit der kaufmännischen Verwaltung des Mieterausbaus oder des Mietobjekts anfallen.
Hinweise / Spezialfälle / Abgrenzungen
Allfällige Leistungen von Hauswarten, sind anteilig in den Kosten zu integrieren (Vollkosten: Salär zuzüglich Lohnnebenkosten).