Kontrolle und Sicherheit
Allgemeine Definition
Kontroll- und Sicherheitskosten betreffen das Bauwerk, technische Anlagen, Aussenanlagen, Ausstattung und Kunstwerke. Dies sind Fremd- und Eigenleistungen sowie Materialkosten für vorbeugende Massnahmen gegen den Eintritt von Ereignissen, die ihren Ursprung in nicht beabsichtigten menschlichen und/oder technischen Unzulänglichkeiten haben. Zudem handelt es sich um Kosten zur Begrenzung oder Beherrschung solcher Vorfälle und des daraus resultierenden Schadens (Safety). Darüber hinaus fallen darunter Fremd- und Eigenleistungen sowie Materialkosten für Massnahmen gegen den Eintritt von Ereignissen, die durch Personen in böswilliger Absicht gegen Unternehmen oder Organisationen begangen worden sind, der Begrenzung oder Beherrschung solcher Vorfälle und des daraus resultierenden Schadens (Security).
Beispiele
- Erstellung von Konzepten, Durchführung von Übungen
- Instandhaltung von Sicherheits-Ausrüstung (z.B. Sanitätsmaterial)
- Beratung / Planung+Engineering
- Alarmmanagement
- Ausbildung / Ausrüstung / Bekleidung
- Bewachung
- Integrale Sicherheitssysteme und Sicherheits-Leitsysteme
- Kontroll- und Überwachungseinrichtungen
- Arbeitssicherheit- und Unfallschutzmassnahmen
- Transportschutz
- Zutrittskontrollsysteme
- Behältnisse (Safe-Anlagen)
- Brandmelde- und Brandlöschanlagen / Einbruch-/Intrusionsmeldeanlagen
- Objektschutzmassnahmen, z.B. Sicherheitsverglasungen und Sicherheitstüren
- Perimeterschutz, z.B. Fahrzeugbarrieren, Sicherheitstore, Zaunsysteme
- Schalteranlagen,
- Schlösser und Beschläge
- Wertschutz z.B. Panzertüren
- Rundgänge im und um das Objekt, z.B. Schliessrunden, etc.
Kostenträger
- Versicherungen, welche im Zusammenhang mit Kontrolle und Sicherheit stehen (z.B. Einbruchversicherung)
- Kontroll- und Sicherheitskosten, die mit dem Gebrauch der Sache zusammenhängen und sich auf den Gesamtbetrieb des Areals / der Liegenschaft / des Gebäudes beziehen
- Unterhalt für die Sicherheits-Ausrüstung z.B. Sanitätsmaterial sofern diese allgemeinen Charakter haben, d.h. für alle Mieter zur Verfügung stehen
- Kontroll- und Sicherheitskosten, die sich individuell auf die einzelne Mietsache / Mietfläche / Mietobjekt (Mieterausbau) beziehen (exkl. spezifische Kosten, die aufgrund des individuellen Kernprozesses des Nutzers entstehen)
- Unterhalt für die Sicherheits-Ausrüstung z.B. Sanitätsmaterial sofern einzig innerhalb eines Mietobjekts / Mietfläche zur Verfügung stehend
Hinweise / Spezialfälle / Abgrenzungen
- Kosten für Instandhaltung der Sicherheitsanlagen gehören zu Überwachung und Instandhaltung
- Der Portier / Empfang ist nicht in den Kosten enthalten, wenn dieser eine rein administrative Funktion inne trägt. Doppelfunktionen (Sicherheit / Empfang) werden jedoch vollumfänglich in den Sicherheitskosten berücksichtigt.
- Allfällige Leistungen von Hauswarten sind anteilig in den Kosten zu integrieren (Vollkosten: Salär zzgl. Lohnnebenkosten).