Reinigungskosten
Allgemeine Definition
Betriebskosten für die Reinigung von Bauwerkseinheiten, Umgebungsflächen, Ausstattung und technischen Anlagen.
Beispiele
Reinigung von Bauwerkseinheiten (Gebäude):
- Innenreinigung, zum Beispiel Fussböden,
- Inneneinrichtung, Vorhänge, Sanitärobjekte
- Fensterreinigung, innen und aussen, inkl. Sonnenschutzeinrichtung
- Fassadenreinigung, regelmässige Fassadenreinigung
Umgebungsflächen (Umgebung):
- Umgebungspflege: Unterhalt der grünen und der harten Umgebungsfläche (wässern, Pflanzenschnitt, düngen, fötzeln, mähen, kleine Ersatzpflanzungen, etc.)
- Winterdienst
Ausstattung und technische Anlagen (Weitere):
- Technische Reinigung der betriebs- und haustechnischen Anlagen
- Reinigungsmaterial sowie ein Anteil der Kosten für den Unterhalt und Betrieb der Reinigungsgeräte (Schmiermittel, Betriebsstoffe, Ersatz von Verschleissteilen) und auch die Verbrauchsmaterialien wie WC Papier, Papierhandtücher, Seife, Hygienebeutel, etc.
Kostenträger
- Eigentümer trägt in der Regel keine Reinigungskosten, Ausnahme Leerstand
- Spezialfall: Schädlingsbekämpfung ist durch den Eigentümer zu tragen
- Reinigungskosten, die in Bezug auf das Areal / Liegenschaft / Gesamtgebäudes in den sogenannten Allgemeinflächen anfallen. Auch für Nebenräume und technische Anlagen.
- Reinigungskosten, die in Bezug auf das Mietobjekt / Mietfläche anfallen.
Hinweise / Spezialfälle
- Reinigungskosten Heizanlage (solange es nicht nur Reinigung des Gehäuses ist) gehören zu Überwachung und Instandhaltungskosten
- Kanal- und Dolenreinigung gehört zu Überwachung- und Instandhaltungskosten
- Kaminfeger gehört zu Überwachung und Instandhaltungskosten
- Wird die Reinigung durch externe Anbieter erbracht, sind deren Kosten - exklusive Mehrwertsteuer - unter den Reinigungskosten zu erfassen.
- Allfällige Leistungen von Hauswarten sind anteilig in den Kosten zu integrieren (Vollkosten: Salär zuzüglich Lohnnebenkosten)