Reinigungskosten

Allgemeine Definition

Betriebskosten für die Reinigung von Bauwerkseinheiten, Umgebungsflächen, Ausstattung und technischen Anlagen.

Beispiele

Reinigung von Bauwerkseinheiten (Gebäude):

  • Innenreinigung, zum Beispiel Fussböden,
  • Inneneinrichtung, Vorhänge, Sanitärobjekte
  • Fensterreinigung, innen und aussen, inkl. Sonnenschutzeinrichtung
  • Fassadenreinigung, regelmässige Fassadenreinigung

Umgebungsflächen (Umgebung):

  • Umgebungspflege: Unterhalt der grünen und der harten Umgebungsfläche (wässern, Pflanzenschnitt, düngen, fötzeln, mähen, kleine Ersatzpflanzungen, etc.) 
  • Winterdienst

Ausstattung und technische Anlagen (Weitere):

  • Technische Reinigung der betriebs- und haustechnischen Anlagen
  • Reinigungsmaterial sowie ein Anteil der Kosten für den Unterhalt und Betrieb der Reinigungsgeräte (Schmiermittel, Betriebsstoffe, Ersatz von Verschleissteilen) und auch die Verbrauchsmaterialien wie WC Papier, Papierhandtücher, Seife, Hygienebeutel, etc. 

Kostenträger

Eigentümerkosten

  • Eigentümer trägt in der Regel keine Reinigungskosten, Ausnahme Leerstand
  • Spezialfall: Schädlingsbekämpfung ist durch den Eigentümer zu tragen

Nebenkosten

  • Reinigungskosten, die in Bezug auf das Areal / Liegenschaft / Gesamtgebäudes in den sogenannten Allgemeinflächen anfallen. Auch für Nebenräume und technische Anlagen.

Direkte Mieterkosten

  • Reinigungskosten, die in Bezug auf das Mietobjekt / Mietfläche anfallen.

Hinweise / Spezialfälle

  • Reinigungskosten Heizanlage (solange es nicht nur Reinigung des Gehäuses ist) gehören zu Überwachung und Instandhaltungskosten
  • Kanal- und Dolenreinigung gehört zu Überwachung- und Instandhaltungskosten
  • Kaminfeger gehört zu Überwachung und Instandhaltungskosten
  • Wird die Reinigung durch externe Anbieter erbracht, sind deren Kosten - exklusive Mehrwertsteuer - unter den Reinigungskosten zu erfassen.
  • Allfällige Leistungen von Hauswarten sind anteilig in den Kosten zu integrieren (Vollkosten: Salär zuzüglich Lohnnebenkosten)